Von Anstiftung spricht man, wenn jemand einen anderen zur Begehung einer Straftat bestimmt (§ 26 StGB). Der Anstifter wird wie ein Täter bestraft.
Folgende Voraussetzungen müssen gegeben sein:
Auf diesen Artikel verweisen: Verschwörung/Komplott * aid and abet * Abstiftung/Aufstiftung/Hochstiftung/Umstiftung * Selbstmord/Selbsttötung * Teilnahme/Teilnehmer