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Anspruchsaufbau/Anspruchsprüfung
(recht.zivil.materiell.schuld.at)
    

Zivilrechtliche Ansprüche sind grundsätzlich nach folgendem Aufbaumuster zu prüfen:

  1. Anspruch entstanden
  2. Anspruch nicht untergegangen
  3. Anspruch durchsetzbar
    • Nichtvorliegen von Einreden im materiellrechtlichen Sinn, z.B.
      • keine Verjährung
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Auf diesen Artikel verweisen: juristischer Dreiklang * Klagbarkeit des Rechts * Anfechtung, Willenserklärung * Einwendungen Werbung: