Mit Angestellten werden Arbeitnehmer bezeichnet, deren Arbeit überwiegend in kaufmännischer, höherer technischer, büromäßiger oder überwiegend leitender Tätigkeit besteht. Der Gegenbegriff ist der des Arbeiters, mit dem alle Arbeitnehmer bezeichnet werden die keine Angestellten sind.
Früher wurde an diese Unterscheidung unterschiedliche arbeitsrechtliche Folgen geknüpft. So galten z.B. Beispiel für Angestellte längere Kündigungsfristen als für Arbeiter. Dies Trennung ist mit dem gemeinsamen Begriff Arbeitnehmers mittlerweile überwunden.
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