Mit Entgelt wird die Gegenleistung im Arbeitsverhältnis bezeichnet und zwar unabhängig davon,
ob es sich um Arbeiter (früher Lohn) oder Angestellte (früher Gehalt) handelt.
Der Entgeltanspruch entsteht mit Abschluss eines wirksamen
Arbeitsvertrages, wird aber erst sukzessive mit Erbringung der
Leistung fällig.
Werbung:
|