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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
(recht.zivil.materiell.schuld.at)
(GND: 4001276-1)
    

Allgemeine Geschäftsbedingungen sind für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen eines Verkäufers (im Handelsverkehr auch eines Käufers) die in konkrete Kaufverträge durch Bezugnahme einbezogen werden.

Voraussetzungen im Einzelnen:

  1. Vertragsbedingungen
  2. vorformuliert
  3. Vielzahl von Verträgen. Das Kriterium ist auch dann erfüllt, wenn ein Verkäufer Bedingungen einmalig verwendet, sich dabei aber eines von Dritten formulierten Mustertextes bedient, der für eine Vielzahl von Verträgen vorgesehen ist. Bei Verbraucherverträgen genügt es gemäß § 310 Abs. 3 Nr. 2 BGB wenn sie zur einmaligen Verwendung bestimmt sind. Es sind dann allerdings nur die §§ 305c, 306, 307 bis 309 BGB anwendbar.
  4. Stellen durch den Verkäufer, wird bei einem Verbrauchervertrag gemäß § 310 Abs. 3 Nr. 1 BGB fingiert.

In der Regel, aber nicht notwendigerweise, findet sich im Vertrag eine entsprechende Klausel wie z.B:

Umseitige Geschäftsbedingungen sind Bestandteil dieses Vertrages.

Auch bei einem Aushang in einer Gastwirtschaft:

Für die Garderobe wird nicht gehaftet!

handelt es sich um AGB.

Siehe für weiteres unter:

Siehe auch unter eBay-AGB.

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Auf diesen Artikel verweisen: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Einbeziehung * Vertragsstrafe/Konventionalstrafe/Vertragsstrafenabrede * ebay, Spaßbieter * Rückzahlungsklausel * Allgemeine Rechtsschutzbedingungen (ARB) * Allgemeine Geschäftsbedingungen, Prüfungspunkte * stillschweigende Vertragsverlängerung * OLG Brandenburg 7 U 169/04 * AGB * Skonto Werbung: