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stillschweigende Vertragsverlängerung
(recht.zivil.materiell.schuld.at)
    

Stillschweigende Vertragsverlängerungen sind möglich, wenn dass im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde.

Beispiel: Im Vetrag wird vereinbart, dass sich der Vertrag automatisch um ein Jahr verlängert, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf der Mindestlaufzeit gekündigt wird.

In allgemeinen Geschäftsbedingungen ist eine solche Vereinbarung nur zulässig, wenn die Verlängerung nicht mehr als ein Jahr beträgt und die Kündigungsfrist nicht mehr als drei Monate (§ 309 Nr. 9 b und c BGB).

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