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Allgemeine Rechtsschutzbedingungen (ARB)
(recht.zivil.materiell.schuld.bt)
    

Als Allgemeine Rechtsschutzbedingungen (ARB) werden die allgemeinen Geschäftsbedingungen bezeichnet, die die Rechte und Pflichten von Rechtsschutzversicherern und deren Kunden regeln. Die ARB werden regelmäßig geändert und können auch von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich sein, so dass sie in verschiedenen Fassungen (ARB 2007, ARB 2006 usw.) für verschiedene Versicherungen vorliegen. Welche ARB für einen Vertrag gelten, sollte sich direkt aus dem Vertragstext bzw. eventuellen Nachträgen ergeben.

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