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Aktie
(recht.zivil.materiell.schuld.bt.gesellschaft und recht.zivil.materiell.schuld.bt.wertpapier)
    

Mit Aktie wird der Anteilsschein an einer Aktiengesellschaft bezeichnet. Jede Aktie entspricht einem bestimmten Bruchteil des Vermögens einer Aktiengesellschaft und ist mit einem Stimmrecht für die Hauptversammlung verbunden (§ 12 Abs. 1 AktG). Man entspricht insoweit von Stammaktien. Ausnahmen, z.B. hinsichtlich des Stimmrechts, sind für Vorzugsaktien möglich.

Beipspiel: Hubert A will ein StartUp-Unternehmen gründen. Er verfügt über Eigenkaptial i.H.v. 12,5 Millionen, benötigt aber insgesamt 25 Millionen. Daher gründet er eine Aktiengesellschaft und gibt insgesamt 250.000 Aktien mit einem Nennwert von je 100,- aus. 125.000 Aktien kauft er selbst, die restlichen 125.000 verkauft er über die Börse. Damit hält Hubert 50 % des Kapitals und der Stimmrechte in seinen Händen.

Ist die Gesellschaft börsennotiert können die Aktien von jedermann an der Börse erworben und verkauft werden.

Dabei ist die Aktie im Regelfall ein Inhaberpapier,kann aber auch in Form der Namensaktie als Orderpapier ausgegeben werden.

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Auf diesen Artikel verweisen: Vinkulation/Vinkulierung * Mündelsicherheit * Vorzugsaktie * Rentenpapiere * Sperrminorität * Agio/Disagio * Management Shares * Dividende * genehmigtes Kapital * Effekten * Emittent/Emmission/emittieren * Stammaktie * Scalping * Zwischenscheine/Interimsscheine * Volksaktie Werbung: