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Agio/Disagio
(recht.allgemein.wirtschaft)
    

Mit Agio wird zum einen das Aufgeld bezeichnet, dass bei Ausgabe einer Aktie über den Nennwert hinaus vom Käufer zu bezahlen ist.

Beispiel: Die A-OHG wird eine Aktiengesellschaft umgewandelt. Sie hat ein Grundkapital von 1.000.000,-. Dieses wird auf 10.000,- Aktien mit dem Nennwert 100,- aufgeteilt. Aufgrund der erwarteten Nachfrage rechnet man, damit die Aktie zu einem Gesamtpreis von 110,- Euro pro Aktie verkaufen zu können. D.h. die Aktie wird mit einem Agio von 10 % verkauft.

Weiterhin wird mit Agio der Unterschied zwischen dem "inneren" Wert einer Aktie und ihrem aktuellen Kurswert bezeichnet.

Mit Disagio wird ein Ausgabeabschlag bezeichnet. So werden z.B. Kredite regelmäßig nicht in voller Höhe ausgezahlt, sondern mit einem Abschlag von der Kreditsumme. Der Kreditnehmer zahlt aber die volle Kreditsumme zurück. Der Abschlag dient der Abgeltung von Bearbeitungsgebühren und ähnlichem.

Beispiel: Der A nimmt bei der B-Bank einen Kredit über 100.000,- mit einem nominalen Jahreszins von 5 % auf. Er erhält von der Darlehenssumme aber nur 97.500,- ausgezahlt. D.h. das Disagio beträgt 2,5 %.

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