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Stammaktie
(recht.zivil.materiell.schuld.bt.wertpapier und recht.zivil.materiell.schuld.bt.gesellschaft)
    

Die Stammaktie ist eine Aktie mit Stimmrecht und ohne besondere Vorzugsrechte.

Siehe zur Abgrenzung unter Vorzugsaktie.

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Auf diesen Artikel verweisen: Vorzugsaktie * Aktie Werbung: