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stpr:260: Strafprozessrecht Skizzieren Sie den Ablauf der Hauptverhandlung im Strafprozess!
Skizzieren Sie den Ablauf der Hauptverhandlung im Strafprozess!
Stellt der Verteidiger einen Beweisantrag ist dieser hinsichtlich seiner Zulässigkeit und Begründetheit zu prüfen.
Die Hauptverhandlung darf gemäß § 229 StPO nicht länger als drei Wochen unterbrochen werden. Wird sie länger unterbrochen liegt ein relativer Revisionsgrund (§ 337 StPO) vor. Vom Beruhen des Urteils bei einer längeren Unterbrechung ist in der Regel auszugehen, da z.B. nicht auszuschließen ist, dass in der langen Zeit die Vorstellung der Beteiligten vom bisher Geschehenen so stark verblasst ist, dass eine darauf basierende Urteilsfindung nicht mehr zu gewährleisten ist.