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Abschlussfreiheit
(recht.oeffentlich.grundrechte.art2 und recht.zivil.materiell.schuld.at)
    

Mit Abschlussfreiheit wird die Freiheit des Einzelnen bezeichnet, sich seine Vertragspartner aussuchen zu können. Sie ist ein wichtiger Teil der Vertragsfreiheit. Bei Monopolen kann es aber als Ausnahme zur Abschlussfreiheit auch zu einem sog. Kontrahierungszwang kommen.

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Auf diesen Artikel verweisen: Vertragsfreiheit * OLG Brandenburg 7 U 169/04 * Kontrahierungszwang/Abschlusszwang, mittelbarer/unmittelbarer Werbung: