Entgelt für den Verzicht auf ein Recht, z.B. bei Erb- oder Unterhaltsverzicht.
Im Gesellschaftsrecht wird mit Abfindung bzw. Abfindungsguthaben ein Anspruch eines aus einer BGB-Gesellschaft ausscheidenden Gesellschafters gemäß § 738 BGB bezeichnet.
Für die Abfindung im Arbeitsrecht siehe unter Abfindung Arbeitsrecht.
Werbung:
|