Warning: Undefined variable $ln in /var/www/vhosts/lexexakt.de/include2/sprachsteuerung.php4 on line 2

Warning: Undefined variable $cookies in /var/www/vhosts/lexexakt.de/mobile/index.php on line 284

Warning: Undefined array key "cookie" in /var/www/vhosts/lexexakt.de/mobile/index.php on line 284
slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung

Warning: Undefined variable $modus in /var/www/vhosts/lexexakt.de/mobile/index.php on line 344
Artikel Diskussion (0)
Erfüllung durch Leistung an Dritte
(recht.zivil.materiell.schuld.at)
    

Leistet ein Schuldner nicht an den Gläubiger sonden an Dritte gilt § 362 Abs. 2 iVm § 185 BGB. D.h. Erfüllungswirkung tritt ein, wenn eine Einwilligung des Gläubigers vorliegt.

Die Einwilligung ist grundsätzlich frei widerruflich. Wird sie nur gegenüber dem Bevollmächtigten widerrufen gilt § 170 BGB analog mit der Folge, dass die Einwilligung gegenüber dem Schuldner bis zur Mitteilung des Widerrufs in Kraft bleibt.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise Werbung: