Warning: Undefined variable $ln in /var/www/vhosts/lexexakt.de/include2/sprachsteuerung.php4 on line 2

Warning: Undefined variable $cookies in /var/www/vhosts/lexexakt.de/mobile/index.php on line 284

Warning: Undefined array key "cookie" in /var/www/vhosts/lexexakt.de/mobile/index.php on line 284
slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung

Warning: Undefined variable $modus in /var/www/vhosts/lexexakt.de/mobile/index.php on line 344
Artikel Diskussion (0)
Zweck- und Rechtmäßigkeit
(recht.allgemein)
    

Sind in einem Verfahren Zweck- und Rechtmäßigkeit zu überprüfen, so untersucht die zuständige Stelle nicht nur, ob der geprüfte Vorgang den Gesetzen entspricht (Rechtmäßigkeit), sondern auch, ob die getroffene Regel inhaltlich sinnvoll und praktikabel ist.

Beispiel: Die Behörde B erlässt eine Baugenehmigung mit der rechtmäßigen Auflage, 6 Stellplätze für Fahrzeuge vorzusehen. Auf den Widerspruch der Antragstellerin hin prüft die Widerspruchsbehörde die Baugenehmigung und stellt deren Rechtmäßigkeit fest. Sie ändert die Auflage aber ab, da sie 4 Stellplätze für ausreichend hält.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Widerspruch/Widerspruchsverfahren/Vorverfahren Werbung: