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Zwangsverwaltung
(recht.zivil.formell.zwangsvollstreckung)
    

Von Zwangsverwaltung spricht man, wenn ihm Rahmen der Zwangsvollstreckung eine Immobolie unter die Verwaltung eines Zwangsverwalters gestellt wird und der Gläubiger aus den Erträgen der Zwangsverwaltung befriedigt wird.

Beispiel: A ist Eigentümer eines Hotels, er ist sehr stark bei B verschuldet. B erwirkt bei Gericht einen Titel und leitet die Zangsvollstreckung ein. Als Maßnahme der Zwangsvollstreckung wird das Hotel unter die Zwangsverwaltung des Z gestellt. Mit den Einnahmen die unter Zwangsverwaltung aus dem Hotelbetrieb entstehen, wird dann die Forderung des B befriedigt.

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