Mit Zivilprozessrecht wird der Teil des öffentlichen Rechts bezeichnet, der die Verfahren zur Durchsetzung des Zivilrechts regelt.
Das Zivilprozessrecht lässt sich aufteilen in
Verfahrensrecht |
Kostenrecht |
internationales Zivilprozessrecht |
ZPO, GVG |
Gerichtskostengesetz, Rechtsanwaltsvergütungsordnung, JVEG |
z.B. EuGVVO |
Das Verfahrensrecht lässt sich weiterhin in die zwei großen Gebiete Erkenntnisverfahren und Vollstreckungsverfahren aufteilen:
Mit Erkenntnisverfahren wird das Verfahren von der Erhebung der Klage bis zum Urteil bezeichnet. Mit Vollstreckungsverfahren wird das Verfahren bezeichnet, mit dem die im Urteil festgestellten Ansprüche zwangsweise durchgesetzt werden (= Zwangsvollstreckung).
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