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Zielvorgabe
(recht.zivil.materiell.schuld.bt.arbeit)
    

Mit Zielvorgabe wird eine einseitige Ausübung des Leistungsbestimmungsrechts (Direktionsrechts) durch den Arbeitgeber zur Konkretisierung des Arbeitsvertrages bezeichnet. Von der Zielvorgabe ist die Zielvereinbarung abzugrenzen.

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