Allgemein gesprochen ist ein Zertifikat ein von einem Dritten
erstellter Datensatz der unter Verwendung von public-Key-Systemen die Identität des
Verwenders beglaubigt.
Nach deutschen Recht ist ein Zertifikat gemäß § 2 Nr. 6 eine
elektronische Bescheinigung, die einen Schlüssel einer bestimmten Person
zuordnet, und die Identität der Person bestätigt.
Qualifiziert ist das Zertifikat wenn es von einem Zertifizierungsdiensteanbieter
augestellt wird, der den Anforderungen des Vetrauensdienstegesetzes entspricht.
Die Prüfung eines Zertifikates/einer Signatur erfolgt innerhalb einer Software die die Schlüssel ausliest und abgleicht. Dafür werden die sogenannten Root-Zertifikate benötigt.
Windows => Microsoft Management Console => SnapIt => Zertifikate.
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