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Es gibt vier Kritierien die ein Verb bestimmen:
- Person (Ich frage/Du fragst)
- Zahl (ich frage/wir fragen)
- Zeit
- (Präsens) ich esse noch, stör mich nicht
- (Imperfekt) ich aß gerade, aber wie kann ich Dir helfen?
- (Perfekt) ich habe gegessen und bin jezt müde
- (Plusquamperfekt), ich hatte gegessen und war müde
- (Futur I) ich werde essen wenn wir angekomen sind
- (Futur II) ich werde gegesen haben wenn Du mich abholen kommst
- Modus:
- Infintiv (essen)
- Imperativ (1. Person iss),
- Konjunktiv I: (indirekte Rede) Der Wirt behauptete "Du essest regelmäßig in seinem Lokal",
sein | seist | seist gewesen | werdest sein | werdest gewesen sein |
gehen | gehest | seist gegangen | werdest gehen | werdest gegangen sein |
erldigen | erledigest | habest erledigt | werdest erledigen | werdest erledigt haben |
- Konjunktiv II: (Irrealis) Wenn Du mehr Geld hättest, äßest Du in einem Sterne-Restaurant".
- Aktiv/passiv) (ich frage; ich werde gefragt)
Es gibt folgende Kritierien die ein Substantiv bestimmten:
- Zahl (eine Frau/mehrere Frauen)
- Kasus
Ohne Kasus lässt sich die Beziehung zwischen den Objekten (Vater, Wurst, Kind, Hund) nicht darstellen: Der Vater gibt die Wurst das Kind der Hund.
Durch den Wechsel der Kasus (bei Kind und Hund) ändert sich die Bedeutung: Der Vater gibt die Wurst dem Kind des Hundes.
- (Nominativ) - Wer oder Was? Der Vater gibt die Wurst des Kindes dem Hund.
- (Genitiv) - Wessen? Der Vater gibt die Wurst des Kindes dem Hund.
- (Dativ) - Wem? Der Vater gibt die Wurst des Kindes dem Hund.
- (Akkusativ) - wen oder was? Der Vater gibt die Wurst des Kindes dem Hund.
Präsens (= Gegenwart) | Der Beklagte schlägt den Kläger |
Präteritum (= Imperfekt = unvollendete Vergangenheit) | Der Beklagte schlug den Kläger |
Perfekt (Vergangenheit) | Der Beklagte hat den Kläger geschlagen |
Plusquamperfekt (Vorvergangenheit) | Der Beklagte hatte den Kläger geschlagen |
Futur 1 (Zukunft) | Der Beklagte wird den Kläger schlagen |
Futur 2 (Vorzukunft) | Der Beklagte wird den Kläger geschlagen haben |
Im allgemeinen Sprachgebrauch werden die Vergangenheitsformen wie folgt verwendet, für die davon abweichende Verwendung in juristischen Vorträgen Gutachten, siehe die auf diesen Artikel verweisenden Links.
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