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Aktenvortrag im Zivilrecht, Aufbau
(recht.technik.referendariat und recht.zpo.ref1)
    

Inhalt
             1. Anwaltliche Beratung eines Beklagten
             2. Anwaltliche Beratung eines Klägers
             3. Vorschlag eines PKH-Beschlusses für Rechtsverfolgung
             4. Vorschlag eines PKH-Beschlusses für Rechtsverteidigung
             5. Vorschlag eines Beschlusses bei beiderseitiger Erledigungserklärung (§ 91a ZPO)
             6. Vorschlag des Erlasses einer einstweiligen Verfügung
             7. Vorschlag eines Urteils

1. Anwaltliche Beratung eines Beklagten

Ich berichte über ein anwaltliches Beratungsgespräch. Der Mandant ist Herr (...), Er ist von Herr (...) verklagt worden. Die Parteien streiten über (...). Dem Rechtsstreit liegt folgender Sachverhalt zugrunde

2. Anwaltliche Beratung eines Klägers

Ich berichte über ein anwaltliches Beratungsgespräch. Der Mandant ist Herr ..., Er will seine Rechte aus ... gegenüber ... verfolgen. Dem Rechtsstreit liegt folgender Sachverhalt zugrunde.

3. Vorschlag eines PKH-Beschlusses für Rechtsverfolgung

Wird die Klage unbedingt erhoben, heissen die Parteien Kläger und Beklagter ansonsten Antragsteller und Antragsgegener.

4. Vorschlag eines PKH-Beschlusses für Rechtsverteidigung

Vorschlag eines Beschlusses bei beiderseitiger Erledigungserklärung (§ 91a ZPO)

Es ist nur noch über die Kosten zu entscheiden. Und ggf. klarstellend festzustellen, dass bereits ergagnene Entscheidungen aufgehoben sind.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt (...)

6. Vorschlag des Erlasses einer einstweiligen Verfügung

Die Parteien heissen hier Antragsteller und Antragsgegner

7. Vorschlag eines Urteils

  1. Einführung
    Ich berichte über den Rechtsstreit Müller gegen Maier aus dem Jahr 2004. Der Kläger fordert Schadensersatz für die Beschädigung an seinem Fahrzeug. Kläger ist der Mechaniker Heinz Müller aus Koblenz, Beklagter der Lehrer Peter Maier aus Bonn.
  2. Überblick über den Sach- und Streitstand (Imperfekt/Plusquamperfekt)
    Dem Rechtsstreit liegt folgender Sachverhalt zugrunde,
    • Unstreitiger Tatbestand
    • Streitiger Vortrag Kläger
    • ggf. antragsrelevante Prozessgeschichte (Perfekt)
    • Antrag Kläger
    • Streitiger Vortrag Beklagter
    • Antrag Beklagter
    • Prozessgeschichte (Perfekt)

  3. Vorläufiger Entscheidungsvorschlag
    Ich schlage vor, die Klage als unbegründet abzuweisen.
  4. rechtliche Beurteilung im Urteilsstil (siehe unter Entscheidungsgründe).
  5. Der Kläger hat keinen Anspruch aus § 823 Abs.1 BGB. Es fehlt hier an einem kausalen Schaden. Die Beweisaufnahme hat ergeben, dass (...)
  6. Tenor

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