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Als öffentlich rechtliche Wissenserklärung werden Wissenserklärungen auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts bezeichnet. Diese sind keine Verwaltungsakte.
Beispiel: Mitteilungen, Veröffentlichungen, Auskünfte, Gutachten, behördliche Warnungen und Untersuchungsberichte.
Die Ablehnung einer Wissensmitteilung kann dagegen ein Verwaltungsakt sein, wenn ein Auskunftsanspruch besteht.
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