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wilder Streik/Arbeitskampf
(recht.zivil.materiell.schuld.bt.arbeitskampf)
    

Von einem wilden Streik oder einem wilden Arbeitskampf spricht man bei Streiks, die nicht von der Gewerkschaft getragen werden. Wilde Streiks sind grundsätzlich rechtswidrig, können aber von der Gewerkschaft übernommen werden.

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