slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
Widerspruchsbescheid
(recht.oeffentlich.verwaltung.prozess)
    

Mit der Widerspruchsbescheid wird der im verwaltungsrechtlichen Widerspruchsverfahren als Antwort auf den Widerspruch ergehende Bescheid durch die Widerspruchsbehörde bezeichnet.

Für ein Beispiel siehe Muster Widerspruchsbescheid.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Rechtsmittelbelehrung, Verwaltungsprozessrecht * Erstbescheid * Widerspruchsbescheid, Aufbau und Muster Werbung: