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Ein wichtiger Grund iSd § 1298 für den Rücktritt vom Verlöbnis liegt zum einen vor, wenn ein Grund zur Anfechtung wegen Irrtums oder arglistiger Täuschung besteht ...
Beispiel: H spielt der V, die sich von ihm Kinder wünscht, vor dass er zeugungsfähig sei. Die V erfährt von Hs Zeugungsunfähigkeit erst nach der Verlobung.
... zum anderen bei einem Fehlverhalten nach der Verlobung, dass ein Festhalten unzumutbar macht, z.B. Bruch der Verlöbnistreue oder Lieblosigkeit.
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