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Mit Vorhaltekosten bezeichnet man im Schadensersatzrecht die Kosten, die dadurch entstehen dass ein Geschädigter für den Fall eines Schadens Ersatz (z.B. ein Ersatzfahrzeug) bereit hält. Ein Schädiger kann anteilig an diesen Kosten im Rahmen der Schadensersatzleistung beteiligt werden.
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