slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
Vorausdarlehen
(recht.zivil.materiell.schuld.bt)
    

Mit Vorausdarlehen wird ein Darlehen bezeichnet, bei dem eine Bausparkasse bei Abschluss des Bausparvertrages auf die Vertragssumme ein Darlehen zu marktüblichen Zinsen gewährt. Während der Laufzeit des Darlehens verzichtet die Bausparkasse auf die Tilgung, es werden nur Zinsen berechnet. Bei bei Zuteilungsreife der Bausparverträge werden diese dann zur Tilgung des Darlehens verwandt.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise Werbung: