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Völkerrecht
(recht.voelker)
    

Mit Völkerrecht wird das Recht bezeichnet, das zwischen den Völkerrechtssubjekten gilt. Im Unterschied zum nationalen Recht ist Völkerrecht nicht durch eine übergeordnete Gewalt durchsetzbar. Es wird daher auch als Softlaw bezeichnet.

Rechtsquellen des Völkerrechte sind gemäß Art. 38 Abs. 1 des Statuts des IGH:

  1. Völkerrechtsverträge
  2. Völkergewohnheitsrecht
  3. anerkannten allgemein Rechtsgrundsätze

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Auf diesen Artikel verweisen: Internationales Recht * acte peu amical * Völkergewohnheitsrecht * Seerecht * jus gentium * Rückwirkungsverbot im Strafrecht * Völkerrechtssubjekt Werbung: