Mit Völkerrecht wird das Recht bezeichnet, das zwischen den
Völkerrechtssubjekten gilt. Im Unterschied zum nationalen Recht ist Völkerrecht nicht durch eine übergeordnete Gewalt durchsetzbar. Es wird daher auch als Softlaw bezeichnet.
Rechtsquellen des Völkerrechte sind gemäß Art. 38 Abs. 1 des Statuts des IGH: