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Mit acte peu amical (franz.) wird ein unfreundlicher aber nicht rechtswidriger Akt auf dem Gebiet des Völkerrechts bezeichnet.
Beispiel: Im Rahmen der Hallstein-Doktrin wurde die Aufnahme von diplomatischen Beziehungen zur DDR durch Drittstaaten von der Bundesrepublik als acte peu amical betrachtet.
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