slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
Verzeichnisdienst
(it.technik.dienst)
    

Mit Verzeichnisdienst wird ein Service bezeichnet, der im Netzwerk den Zugriff auf Informationen verschiedener Art zur Verfügung stellt. Darüber kann z.B. ein eMail-Verzeichnis oder ein Resourcenverzeichnis realisiert werden.

Bekannte Standards dafür sind z.B. das DNS, X.500, LDAP und NIS.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Lightweight Directory Access Protocol (LDAP) Werbung: