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Von einer Verwendungskondiktion spricht man bei einem Bereicherungsanspruch der durch eine Verwendung auf eine fremde Sache Sache ohne Rechtsgrund entstanden ist.
Beispiel. A ist geschäftsunfähig. Er beauftragt den B, der von der Geschäftsunfähigkeit nichts weiß, damit "sein" Haus neu zu streichen. A ist aber nicht Eigentümer des Hauses, sondern nur Mieter. B führt den Auftrag aus. Der Hauseigentümer C ist nun aufgrund dieser Verwendung bereichert.
Stellt die Bereicherung für den Bereicherten keine Wert dar, hat er davon keinen Vorteil, spricht man von aufgedrängter Bereicherung.
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