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Mit Verwaltungshelfer werden Personen bezeichnet, die der Verwaltung bei der Durchführung bestimmter Verwaltungsaufgaben helfen, aber nicht selbständig tätig werden. Verwaltungshelfer führen nur Hilfsarbeiten im Auftrag und nach Weisung einer Behörde durch, ihr Handeln wird der Behörde zugerechnet. Abzugrenzen ist der Verwaltungshelfer vom Beliehenen.
Verwaltungshelfer sind z.B. die Studentenwerke, die technische Hilfeleistung bei der Förderung von Studenten leisten (BVerwGE 32, 283) und der Ordnungsschüler.
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