slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
Verwalterzustimmung
(recht.notar.immobilie)
    

Beim Verkauf von Wohnungseigentum ist grundsätzlich zu prüfen, ob eine Verwalterzustimmung notwendig ist. Ist die Verwalterszustimmung Inhalt des Sondereigentums muss dies im Grundbuch (Bestandsverzeichnis) vermerkt sein.

Die notwendige aber (noch) fehlende Verwalterzustimmung führt gemäß § 12 Abs. 3 WEG zu einer schwebenden Unwirksamkeit des notariellen Kaufvertrages. Davon wird aber nicht die Bewilligung der Eintragung der Eigentumseintragungsvormerkung betroffen, so dass diese schon vor Vorliegen der Bewilligung eingeholt werden kann.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: GrdstVG Werbung: