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Ein verhaltensbedingter Kündigungsgrund liegt vor, wenn der Arbeitnehmer die Ursache für den Kündigungsgrund steuern kann (z.B. Beleidigung von Kunden, unpünktliches Erscheinen am Arbeitsplatz, Leistungsverweigerung usw.).
- vertragswidriges Verhalten des Arbeitnehmers (z.B. Unpünktlichkeit oder Arbeitsverweigerung). Auch außerbetriebliches Verhalten, wenn dieses das Arbeitsverhältnis tangiert
- Abmahnung, soweit nicht entbehrlich
- Interessensabwägung
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