slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
Verfahrensgebühr
(recht.zivil.formell.prozess)
    

Mit Verfahrensgebühr wird die von einem Rechtsanwalt VV RVG zu erhebende Gebühr bezeichnet, die für das Betreiben eines gerichtlichen Verfahrens einschließlich der Information fällig wird.

Das RVG kennt verschiedene Verfahrensgebühren:

In der ersten Instanzist eine 1,3 Verfahrensgebühr nach VV RVG 3100 abzurechnen.

In der zweiten Instanz eine 1,6 Verfahrensgebühr nach VV RVG 3200.

Dabei beginnt das Verfahren mit Klageerhebung. Wird der Rechtsanwalt bereits vorher nach Außen tätig (z.B. Mahnschreiben), fällt zusätzlich eine Geschäftsgebühr an, die aber teilweise auf die Verfahrensgebühr angerechnet wird. Siehe dazu unter Geschäftsgebühr.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Mahnverfahren/Mahnbescheid, Kosten * außergerichtliche Kosten * Prozessdifferenzgebühr/Gebühren bei Mehrvergleich * Unterbevollmächtigter/Terminsvertreter Werbung: