Mit Verbraucherinsolvenz (umgangssprachlich auch Privatinsolvenz) wird ein besonderes Insolvenzverfahren für Verbraucher bezeichnet. Die Verbraucherinsolvenz eröffnet überschuldeten Privatpersonen die Möglichkeit zur Restschuldbefreiung.
Voraussetzung ist gemäß § 18 InsO die drohende Zahlungsunfähigkeit des Schuldners.