Warning: Undefined variable $ln in /var/www/vhosts/lexexakt.de/include2/sprachsteuerung.php4 on line 2

Warning: Undefined variable $cookies in /var/www/vhosts/lexexakt.de/mobile/index.php on line 284

Warning: Undefined array key "cookie" in /var/www/vhosts/lexexakt.de/mobile/index.php on line 284
slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung

Warning: Undefined variable $modus in /var/www/vhosts/lexexakt.de/mobile/index.php on line 344
Artikel Diskussion (0)
Veräußerung hinderndes Recht
(recht.zivil.formell.zwangsvollstreckung)
    

Ein die "Veräußerung hinderndes Recht" wie es § 771 ZPO fordert, gibt es im Wortsinn nicht. Selbst wenn einem Dritten das Eigentum, als stärkstes Recht, an einer Sache zusteht, kann ein Anderer diese Sache einen Gutgläubigen wirksam veräußern. Daher ist § 771 ZPO nicht wörtlich zu verstehen, sondern im Sinne von Rechten die einen Gegenstand dem Vermögen eines Dritten zuordnen, wie z.B. das Eigentum.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise Werbung: