Als Vaterschaftstest wird eine vergleichende DNA-Analyse der Gene eines Kindes und eines Mannes zur Ermittlung der biologichen Vaterschaft bezeichnet. Die im Internet ab ca. 160,- Euro erhätlichen Tests genügen für die Einleitung eines Gerichtsverfahrens, dort wird aber regelmäßig eine weiteres Abstammungsgutachten eines gerichtlich bestellten Sachverständigen eingeholt.
Die Beteiligten (Vater/Mutter/Kind) sind gemäß § 1598a BGB verpflichtet eine entsprechende Untersuchung zu erdulden.
Lehnt der andere Elternteil die Einwilligung ab, kann sie durch Gerichtsbeschluss ersetzt und die Duldung der Probeentnahme angeordnet werden.
wird beantragt
die Zustimmung der Antragsgegnerin und des beteiligten Kindes in die Durchführung einer genetischen Abstammungsuntersuchzung zu ersetzen und die Duldung der Entnahme einer geeigneten Probe nach den anerkannten Grundsätzen der Wissenschaft für die Untersuchung anzuordnen.
Es wird weiter beantragt
für das Kind ... einen Ergänzungspfleger zu bestellen.
§ 47 Abs. 1 Halbs. 2 FamGKG setzt einen Regelstreitwert von 1.000 Euro fest.
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