slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)

1. Abschnitt 7 - Schutz des Presseverlegers


(gesetz.urhg.teil-2.abschnitt-7)
<< >>
    

 

Abschnitt 7 - Schutz des Presseverlegers


 § 87f UrhG Presseverleger
 § 87g UrhG Übertragbarkeit, Dauer und Schranken des Rechts
 § 87h UrhG Beteiligungsanspruch des Urhebers

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Leistungsschutzrecht/Uploadfilter Werbung: