Als private Unfallversicherung wird eine Versicherung bezeichnet, die über die gesetzliche Krankenversicherung hinaus bei privaten Unfällen Leistungen erbringt. Für den beruflichen Bereich gibt des die gesetzliche Unfallversicherung.
Im Unterhaltsrecht werden Beiträge zu einer privaten Unfallversicherung als regelmäßig nicht notwendig nicht anerkannt (aA
Weber in Heussen/Hamm, Beck'sches Rechtsanwalts-Handbuch Familienrecht § 30 Rn. 270 bei Ehegattenunterhalt).
Werbung:
|