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Überhaft
(recht.straf.prozess)
    

Von einer Überhaft spricht man, wenn ein Haftbefehl erlassen wird, obwohl der Betroffene bereits in Haft sitzt. Eine Überhaft kann sinnvoll sein, wenn bei einem Tatverdächtigen der aus anderen Gründen inhaftiert ist Fluchtgefahr besteht und man für den Fall der Beendigung dieser Haft die weitere Fortdauer der Haft sicherstellen will.

Beispiel: A sitzt wegen des Verdachts eines Raubüberfalls und Fluchtgefahr in Untersuchungshaft. Die Ermittlungen führt die Staatsanwaltschaft München. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt/Main ermittelt wegen einer Tötung gegen A. Wegen der hohen Straferwartung und fehlender familiärer Bindung nimmt auch sie Fluchtgefahr an. Um zu verhindern, dass A aus der Haft entlassen wird, weil z.B. die Ermittlungen in München nicht zur einem hinreichenden Tatverdacht geführt haben, ist es hier sinnvoll Überhaft anzuordnen.

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