slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
Trutzwehr/Schutzwehr
(recht.straf.at.rechtfertigung.notwehr)
    

Von Schutzwehr spricht man bei einer defensiven Verteidigung (z.B. Ausweichen, Flucht). Von Trutzwehr bei aktiver Abwehr (z.B. Gegenangriff).

Eine Beschränkung der Notwehr auf Schutzwehr kommt nur in speziellen Fällen in Frage, z.B. Angriffen von Kindern, offensichlich Irrenden und schuldlos Handelnden. Siehe unter Notwehr, Gebotenheit.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Notwehr, Geeignetheit/Erforderlichkeit * Notwehr, Gebotenheit * Notwehrprovokation * Notwehrprovokation Werbung: