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traditio
(recht.geschichte.rom)
    

Mit traditio wird im römischen Recht die Übergabe bezeichnet, die bei den res nec mancipi zu einem Eigentumsübergang führte, bei den res mancipi aber nur zu bonitarischem Eigentum.

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Auf diesen Artikel verweisen: justa causa * mancipatio/Manzipation * bonitarisches/quiritisches Eigentum * res mancipi/res nec mancipi * in jure cessio Werbung: