1. Im römischen Recht spricht man im Zusammenhang mit der traditio von einer justa causa als wirksamen Grund für einen Eigentumsübergang. Ob die justa causa für den Eigentumsübergang notwendig war, war lange Zeit umstritten.
2. Mit justa causa (lat. gerechter Grund) wird bei Thomas von Aquin eine der Bedingungen für den gerechten Krieg bezeichnet.
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