Mit traditio wird im römischen Recht die Übergabe bezeichnet, die bei den res nec mancipi zu einem Eigentumsübergang führte, bei den res mancipi aber nur zu bonitarischem Eigentum.
Auf diesen Artikel verweisen: justa causa * mancipatio/Manzipation * bonitarisches/quiritisches Eigentum * res mancipi/res nec mancipi * in jure cessio