Mit Todesstrafe wird die schärfste Rechtsfolge für Straftaten bezeichnet, bei der dem Verurteilten durch den Staat das Leben genommen wird.
Die Todesstrafe ist in Deutschland gemäß Art. 102 GG abgeschafft. Soweit sie in einzelnen Länderverfassungen noch vorgesehen ist (z.B. der Hessischen) wird sie durch den Grundsatz Bundesrecht bricht Landesrecht außer Kraft gesetzt. Die Abschaffung der Todesstrafe ist ein wichtiges Element moderner Staatsverfassungen.
Werbung:
|