Der Testamentsvollstrecker hat die Aufgabe die in einem Testament/Erbvertrag letztwilligen Verfügungen umzusetzen um so zu verhindern, dass die Erben sich darüber hinwegsetzen.
- Abwicklungstestamentsvollstreckung
- Verwaltungsvollstreckung
- Dauertestamentsvollstreckung
- Nacherbenvollstreckung (§ 2222 BGB)
- Vermächtnisvollstreckung
Es ist denkbar den Testamentsvollstrecker parallel mit Generalvollmachten der Erben auzustatten.
Testamentsvollstrecker
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