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Testamentsvollstrecker/Testamentsvollstreckung
(recht.)
    

Der Testamentsvollstrecker hat die Aufgabe die in einem Testament/Erbvertrag letztwilligen Verfügungen umzusetzen um so zu verhindern, dass die Erben sich darüber hinwegsetzen.

  1. Abwicklungstestamentsvollstreckung
  2. Verwaltungsvollstreckung
  3. Dauertestamentsvollstreckung
  4. Nacherbenvollstreckung (§ 2222 BGB)
  5. Vermächtnisvollstreckung

Es ist denkbar den Testamentsvollstrecker parallel mit Generalvollmachten der Erben auzustatten.

Testamentsvollstrecker

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Auf diesen Artikel verweisen: § 40 GBO [Ausnahmen für Erben] * § 2368 BGB Testamentsvollstreckerzeugnis Werbung: