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Telekommunikation
(it.recht)
    

Telekommunikation im Sinne des Telekommunikationsgesetzes ist der technische Vorgang des Aussendens, Übermittelns und Empfangens von Signalen mittels Telekommunikationsanlagen (§ 3 Nr. 22 TGK).

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Auf diesen Artikel verweisen: Telemediengesetz (TMG) * Datenschutzgesetze * Mediendienste/Teledienste, Abgrenzung * Telekommunikationsrecht, Überblick * Zulässigkeit der Überwachung von Telekommunikation Werbung: