Von Tatmittler oder auch Werkzeug spricht man im Strafrecht bei der Person, die bei der mittelbaren Täterschaft die Tat ausführt. Um nur Tatmittler sein muss idR bei der Begehung ein Element der Strafbarkeit fehlen. Siehe dafür unter Werkzeugqualität.
Zu der Frage eines Exzeß des Tatmittlers siehe unter mittelbarer Täterschaft
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