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Surrogat/Surrogation
(recht.zivil.materiell.schuld.at)
    

Mit Surrogat wird in der Rechtssprache ein Ersatz oder Ersatzstück bezeichnet. So gibt z.B. § 285 Abs. 1 BGB einen Anspruch auf das Surrogat, das der Schuldner aufgrund des Unterganges der geschuldeten Sache erhält. Für Weiteres siehe unter Surrogation.

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Auf diesen Artikel verweisen: Surrogation, dingliche/schuldrechtliche * Surrogatsrechtsprechung * Klageänderung * commodum ex negotiatione Werbung: